16.01.2024

Kita-Elternbeitragsentlastung: Änderungen einreichen

Am 1. Januar 2023 ist das Brandenburg-Paket in Kraft getreten, um Eltern von Kita-Kindern bei der Beitragszahlung in der gegenwärtig schwierigen Situation zu entlasten.

Kitaverwaltung bittet um Prüfung der Einkommensunterlagen

Die Kitaverwaltung der Stadt Bernau bei Berlin schreibt aktuell die Eltern von Kitakindern an, die in Bernauer Einrichtungen betreut werden. Die Eltern werden in dem Schreiben gebeten, ihre Einkommensunterlagen neu einzureichen, wenn Sozialleistungen abgelaufen sind oder sich die Einkommen geändert haben. Hintergrund ist die Beitragsentlastung im Rahmen des Brandenburg-Pakets, die noch bis zum 31. Dezember 2024 gilt. Das Brandenburg-Paket entlastet Eltern von Kita- und Hortkindern bei der Beitragszahlung.

„Im aktuellen Elternschreiben ist aufgezeigt, die Einkommensunterlagen bei Bedarf über die Website der Stadt Bernau hochzuladen. Die Eltern können hierfür auf der städtischen Website unter der Rubrik Kinderbetreuung den grauen Button Beitragsberechnung anklicken", erklärt Birgit Kupper, Leiterin der Kitaverwaltung. Über den Button öffnet sich ein virtueller Briefkasten, in den die aktuellen Dokumente online hochgeladen werden können. So müssen die Eltern nicht wegen jeder Änderung in die Verwaltung kommen. Das Team der Kitaverwaltung weist darauf hin, dass es wünschenswert ist, die Unterlagen mit der individuellen Vorgangsnummer zu kennzeichnen. Die individuelle Vorgangsnummer ist auf den Elternbeitragsbescheiden zu finden.

Wer technisch nicht die Möglichkeiten hat, die Unterlagen digital zuzusenden, kann wie gewohnt die Dokumente in der Stadtverwaltung Bernau abgeben, zum Beispiel zu den Öffnungszeiten der Verwaltung am Empfang. Die Stadtverwaltung ist zu den folgenden Zeiten erreichbar: dienstags 8.30 Uhr bis 12 Uhr und 13 bis 17.30 Uhr, donnerstags 8.30 Uhr bis 12 Uhr und 13 bis 15.30 Uhr, freitags 9 bis 12 Uhr. Die Unterlagen können auch auf dem Postweg zugesendet werden.

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