Haushalt

Der Haushaltsplan

Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Bewirtschaftung der finanziellen Mittel. Er gibt die Richtschnur vor, an die sich Gemeinderat und Verwaltung halten müssen.

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Was ist der Haushaltsplan?

Der Haushaltsplan ist ein umfangreiches Zahlenwerk, in dem alle Einnahmen und Ausgaben der Stadt Bernau bei Berlin aufgeführt sind. Alle Fachbereiche müssen rechtzeitig im Jahr ansagen, welche Einnahmen sie im nächsten Jahr erwarten und welche Ausgaben sie vorhaben. Alles muss dabei bedacht werden, vom Bleistift bis zum Millionenprojekt.

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Wie wird der Haushaltsplan aufgestellt, wie funktioniert er und wer beschließt ihn?

Die Stadtverwaltung stellt für jedes Kalenderjahr einen Haushaltsplan auf. Dieser enthält alle geplanten Erträge und Aufwendungen, sowie alle Ein- und Auszahlungen. Die genaue Höhe muss in Form einer Satzung beschlossen werden. Das bedeutet, dass die Verwaltung eine Rechtsvorschrift erlassen muss, die unter anderem folgende Punkte enthält:

  • Gesamtsumme der Erträge und Aufwendungen sowie Ein- und Auszahlungen
  • Höhe der Kredite und Verpflichtungsermächtigungen
  • Höhe der Liquiditätskredite
  • Hebesätze für die Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuer)

Bis zum Beschluss dieser Satzung durch die Stadtverordnetenversammlung ist es jedoch ein langer Weg. Im Frühjahr werden alle Organisationseinheiten gebeten mitzuteilen, welche Einnahmen und Ausgaben sie für das kommende Jahr erwarten. Diese Zahlen werden dann innerhalb der Verwaltung mehrfach überprüft und hinterfragt. Daraus entsteht dann der Entwurf des Haushaltsplans. Dieser wird durch den Bürgermeister im Herbst an die Gremienmitglieder verteilt.

Anschließend wird darüber in den Fraktionen und Fachausschüssen ausführlich beraten. Hierbei hat jeder Ausschuss die Möglichkeit, der SVV Änderungsempfehlungen zu geben. Die Sitzungen finden öffentlich statt. Damit kann jede Einwohnerin und jeder Einwohner an den Beratungen teilnehmen und in den Einwohnerfragestunden Fragen stellen. Die Änderungsvorschläge werden dann in der Politik diskutiert. Nach Abschluss aller Beratungen beschließt die SVV in der Regel zum Jahresende den Haushaltsplan und damit, in welcher Höhe Haushaltsmittel für welchen Zweck im folgenden Jahr zur Verfügung gestellt werden.

Anschließend wird der Haushalt durch die Kommunalaufsicht geprüft. Wenn die Kommunalaufsicht die Genehmigung erteilt hat, wird der Haushalt im Amtsblatt veröffentlicht. Er tritt damit in Kraft und die Organisationseinheiten können mit ihren Maßnahmen beginnen.


Was sind Einnahmen (Erträge), was Ausgaben (Aufwendungen) usw.?

Zu den Steuereinnahmen (Erträgen) des Ergebnishaushalts gehören zunächst die kommunal erhobenen Steuern nach Art. 105 Abs. 2a GG, u .a. Grundsteuer (wird von allen Grundstücks-, Gebäude- und Wohnungseigentümern erhoben), Gewerbesteuer (wird von allen Gewerbebetrieben aus dem Gewerbeertrag erhoben), Hundesteuer (von den Hundehaltern) und Vergnügungssteuer (überwiegend von Spielautomatenbetreibern).

Ferner werden im Ergebnishaushalt aus dem Finanzausgleich bestimmte Anteile an Gemeinschaftssteuern (Einkommens- und Umsatzsteuer) vereinnahmt. Zudem erhalten Gemeinden unter Berücksichtigung ihrer Steuerkraft Zuweisungen (Schlüsselzuweisungen) aus der Finanzausgleichsmasse. Steuerstarke Kommunen erhalten geringe Zuweisungen, steuerschwache Kommunen werden mit höheren Zuweisungen bedacht. Diese Zuweisungen werden im Ergebnishaushalt verbucht.

Die Erträge des Ergebnishaushalts müssen dessen Aufwendungen decken. Zu den Aufwendungen gehören die Personalausgaben, Sach- und Dienstleistungen, Zuschüsse und Umlagen an Dritte, sowie Abschreibungen. Die Deckung darf nicht mit Krediten finanziert werden, um die Finanzierung laufender Ausgaben durch Schulden zu verhindern.

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