Schule & Bildung
Einschulung in Bernau leicht gemacht – die 8 wichtigsten Fragen auf einen Blick
1. Wann kann mein Kind angemeldet werden?
Im November jeden Jahres werden die Anmeldetermine im Amtsblatt und auf der
Internetseite der Stadt Bernau bei Berlin veröffentlicht.
2. Wo muss ich mein Kind anmelden?
Das Kind muss in der zuständigen Grundschule angemeldet werden.
3. Woher entnehme ich die zuständige Schule?
Die zuständige Schule ist aus der Schulbezirkssatzung zu entnehmen.
4. Ab wann beginnt die Schulpflicht für Einschüler?
Die Schulpflicht beginnt gem. § 37 Abs. 3 BbgSchulG für Kinder, die bis zum 30.
September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben
Kalenderjahres.
5. Was muss bei der Anmeldung vorliegen?
Es sind das Kind, die Geburtsurkunde des Kindes, ein Masernnachweis, ein gültiger
Personalausweis der Sorgeberechtigten und die Bestätigung der Teilnahme an der
Sprachstandsfestellung mitzubringen.
6. Ist es ausreichend, wenn ein Elternteil bei der Anmeldung anwesend ist?
Die Anmeldung in der Schule muss durch beide Eltern erfolgen. Ist dies nicht
möglich, so ist eine Vollmacht bzw. ein Nachweis des alleinigen Sorgerechts
vorzulegen.
7. Kann ich mein Kind bei einer anderen als zuständiger Schule anmelden?
Grundsätzlich muss das Kind in der zuständigen Grundschule angemeldet werden.
Nach § 106 Abs. 4 BbgSchulG kann ein Antrag auf eine anders als zuständigen
Schule gestellt werden. Hierfür muss allerdings ein wichtiger Grund vorliegen.
Letztlich entscheidet das staatliche Schulamt nach Anhörung der betroffenen
Schulen und Träger über den Antrag.
8. Wer entscheidet über die Aufnahme?
Über die Aufnahme entscheidet gem. § 53 Abs. 1 BbgSchulG der Schulleiter.

















