11.05.2022

18. Mai: Informationsveranstaltung zur Grundsteuerreform

Blick auf den Marktplatz und die beiden Rathäuser (Foto: Bernau LIVE)

Information des Finanzamtes Eberswalde

Eine Grundsteuerwerterklärung müssen Bürgerinnen und Bürger für Grundstücke abgebeben, deren Eigentümerin oder Eigentümer sie am 1. Januar 2022 waren. Wie genau das funktioniert und welche Angaben in der Grundsteuerwerterklärung nötig sind, darüber informiert das Finanzamt Eberswalde in einer Veranstaltung am Mittwoch, dem 18. Mai 2022, von 13 bis 15 Uhr und von 16 bis 18 Uhr im Bürgersaal des Neuen Rathauses Bernau, Bürgermeisterstraße 25.

Die Veranstaltung wird circa zwei Stunden dauern. Da die Anzahl der Teilnehmenden begrenzt ist, ist eine vorherige Anmeldung beim Finanzamt Eberswalde unter Tel. 03334 275-4202 während der Sprechzeiten (Mo-Do: 9-12 Uhr & 14-16 Uhr; Fr. 9-12 Uhr) erforderlich. Der Eintritt ist frei.


Zum Hintergrund

Bundesweit bewerten die Finanzämter ab 1. Juli 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu, so auch die brandenburgischen Finanzämter Grundstücke zwischen Elbe und Oder. Bürgerinnen und Bürger mit Grundbesitz im Land Brandenburg müssen deshalb zwischen 1. Juli und 31. Oktober dieses Jahres für ihre Grundstücke eine Grundsteuerwerterklärung abgeben.

Diese Neubewertung ist erforderlich, damit Städte und Gemeinden ab 2025 die Grundsteuer nach aktuellen Wertverhältnissen berechnen können. Die Reform der Grundsteuerberechnung wurde notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht die Bemessung der Grundsteuer 2018 für verfassungswidrig erklärte. Denn derzeit beruht die Erhebung der Grundsteuer auf jahrzehntealten Wertverhältnissen. Diese veralteten Einheitswerte führen aufgrund der seither eingetretenen und regional sehr unterschiedlichen Wertentwicklungen zu einer erheblichen Ungleichbehandlung bei der Besteuerung, weshalb das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber verbindlich aufgab, die nun bevorstehende sachgerechte Neuregelung zu schaffen.

 

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