Ziel der Bauleitplanung die planerische Steuerung der städtebaulichen Entwicklung einer Kommune. Hierbei wird die Nutzung der Grundstücke in verschiedenen Stufen vorbereitet und geleitet.
Der verbindliche Bauleitplan - Bebauungsplan - gilt in der Regel nur für einen Teil des Gemeindegebietes und enthält für die Bürger unmittelbar wirkende verbindliche Festsetzungen. Er wird im Rahmen der kommunalen Planungshoheit als Satzung erlassen.
Für die Stadt Bernau bei Berlin wichtige überregionale Planinstrumente sind der Landesentwicklungsplan für die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg und der Regionalplan Barnim-Uckermark.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bernau bei Berlin hat am 24. November 2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung Sportstandort Schönow" beschlossen. Vorangegangen war die Entscheidung des Ortsbeirates Schönow, der die Entwicklung des Sportstandortes, in der durch den Sportverein BSV Rot-Weiß Schönow vorgeschlagenen Art und Weise, befürwortete und die Stadtverwaltung der Stadt Bernau mit der Einleitung eines Bauleitplanverfahrens beauftragte.
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