Herstellung einer Querungshilfe L 200 Rüdnitzer Chaussee / Büttenstraße" in Bernau bei Berlin

Ist-Zustand Fahrbahn Rüdnitzer Chaussee ohne Querungshilfe

Das geplante Bauvorhaben beinhaltet folgende Teile:

  • Rückbau der Büttenstraße im Einmündungsbereich mit Errichtung einer Wendeanlage für ein 3-achsiges Müllfahrzeug (R = 6,00 m) einschließlich Geländeanpassung
  • Anlage eines Fußgängerüberweges mit barrierefreier Rampe auf der Ostseite der Rüdnitzer Chaussee
  • Verlängerung der Stützwand in Richtung Tankstelle mit Anschluss an vorhandene Stützwand

Der stadtauswärts führende Fahrstreifen der Rüdnitzer Chaussee bleibt mit einer Breite von 3,25 m bestehen. Mittels einer Fahrbahnrandverziehung auf der Westseite wird der Fahrstreifen in Richtung Stadt auf 3,50 m Breite erweitert und so der Raum für die 3,00 m breite und 6,00 m lange Insel geschaffen. Die Aufstandsfläche innerhalb der Insel ist dabei 4,00 m breit.
Die barrierefreie Rampe auf der Ostseite der Rüdnitzer Chaussee ist unter Berücksichtigung der vorhandenen Zwangspunkte und der vorgeschriebenen maximalen Längsneigung von 6 % auf maximal 6 m Länge und der notwendigen Podeste die lage- und höhenmäßige Einordnung geplant worden. Die maximale Rampenlänge in der hier vorliegenden Planung liegt bei 5,00 m. Die lichte Weite der Rampe beträgt 2,50m. Die Einfassung der Rampe erfolgt entsprechend geplanter Gradiente und unter Berücksichtigung der Geländesituation mit unterschiedlich hohen Stützwandelementen (L-Form). Für eine ausreichende Beleuchtung der Querungshilfe sind technische Leuchten vorgesehen.

Die Wendeanlage wurde unter Zugrundelegung des Wenderadius von 6,00 m und unter Einbeziehung der zur Verfügung stehenden Flächen konzipiert.

Das Teilstück zwischen Wendeanlage und dem vorhandenen straßenbegleitenden Gehweg wird auf einer Breite von ca. 3,0 m zurückgebaut und rekultiviert. Das verbleibende, ebenfalls 3,00 m breite Teilstück, soll weiterhin als Gehweg genutzt werden. Zwischen dem Ende der Wendeanlage und dem Beginn des Gehweges werden Poller gesetzt.

wesentliche Ausbauparameter:

  1. Fahrbahn in Asphaltbauweise,
  2. Wendeanlage in Asphaltbauweise,
  3. Muldenherstellung 1 m tief zur Oberflächenentwässerung der Wendeanlage,
  4. Herstellung barrierefreie Rampe ,Betonsteinpflaster und Stützelemente (L-Form),
  5. Herstellung Beleuchtungsanlage.

Die Belange der in der Mobilität eingeschränkten Menschen werden durch den Einbau von Blindenleitplatten an den Fußgängerquerungen angemessen berücksichtigt.
Die Baumaßnahme wird unter Berücksichtigung und mit Koordinierung der Neuverlegung einer Trinkwasserleitung des WAV durchgeführt.
Kostenträger für die Baumaßnahme ist die Stadt Bernau bei Berlin.

Die Baumaßnahme ist von September bis Ende November 2019 geplant.

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