Bekleidung
Nach den Vorschriften aus der Unfallverhütungsvorschrift "Feuerwehr" (GUV-V C53) ist jedes Feuerwehrmitglied im aktiven Dienst mit einer persönlichen Schutzausrüstung ausgestattet.
Sie umfasst in der Grundausstattung folgende Gegenstände:
- Feuerwehrschutzhelm mit Nackenschutz
- Feuerwehrschutzanzug
- Feuerwehrschutzhandschuhe
- Feuerwehrschutzstiefel
Diese Schutzkleidung obliegt Prüfkriterien nach Europanorm und nach HuPF (Herstellungs- und Prüfungsbeschreibung für eine universelle Feuerwehrschutzkleidung), damit eine größtmögliche Sicherheit für Feuerwehrmänner (SB) im Einsatzgeschehen gegeben ist.