Der Haushaltsplan
Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Bewirtschaftung der finanziellen Mittel. Er gibt die Richtschnur vor, an die sich Gemeinderat und Verwaltung halten müssen.
Im Haushaltsplan stehen die voraussichtlichen Erträge und Aufwendungen für alle kommunalen Aufgaben sowie die Investitionen. Er ist in einen Ergebnishaushalt und einen Finanzhaushalt sowie in Teilhaushalte für die verschiedenen Kostenstellen gegliedert. Dem Haushaltsplan sind Anlagen beigefügt. Dazu gehört unter anderem der Stellenplan. Er weist aus, wie viele Personalstellen in welchen Bereichen notwendig sind, um die Aufgaben der Stadt zu erfüllen.
Haushaltssatzung
Die Haushaltssatzung ist aufgrund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg für jedes Haushaltsjahr zu erlassen und enthält die Festsetzung
des Gesamtbetrages
a) im Ergebnishaushalt der Erträge und Aufwendungen des Haushaltsjahres
b) im Finanzhaushalt der Einzahlungen und Auszahlungen
2. der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung),
3. der vorgesehenen Ermächtigung zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),
4. der Steuersätze, die für das Haushaltsjahr festzusetzen sind.
Ergebnishaushalt
Der Ergebnishaushalt enthält alle Erträge und Aufwendungen, die sich aus der laufenden Aufgabenerfüllung der Stadt ergeben. Zu den Erträgen zählen beispielsweise Steuern, Gebühren, Zuweisungen, Mieten und Pachten sowie Bußgelder. Aufwendungen sind unter anderem die Gehälter für das Personal, Bauunterhaltungen, Abschreibungen und soziale Leistungen.
Finanzhaushalt
Im Finanzhaushalt werden alle Ein- und Auszahlungen des städtischen Haushaltes geplant. Er stellt die Entwicklung der Liquidität dar, d. h., ob die Stadt genügend finanzielle Mittel hat, um alle notwendigen Auszahlungen tätigen zu können, oder eventuell Kreditaufnahmen notwendig sind.
Die Teilhaushalte im Finanzhaushalt enthalten die Investitionen, in denen unter anderem Baumaßnahmen, der Erwerb von Vermögen wie Fahrzeuge und Grundstücke dargestellt werden. Einzahlungen entstehen im Finanzhaushalt beispielsweise, wenn die Stadt bewegliches und unbewegliches Anlagevermögen verkauft oder Zuschüsse vom Land, Bund oder Dritten für Investitionen erhält, um damit zum Beispiel Schulen zu bauen oder zu erweitern.