06.01.2021

Mit dem Schnee kommt auch die Schneeschaufel zum Einsatz

So schön kann der Winter in Bernau sein. (Foto: Pressestelle)

Der Winter bringt viel Freude, aber auch einige Pflichten. Schließlich gilt es, durch Glätte bedingte Unfälle zu vermeiden. In der Stadt Bernau wurde per Satzung unter anderem festgelegt, dass Schnee und Eis auf Geh- und Radwegen vor Grundstücken von den jeweiligen Grundstückseigentümern beseitigt werden müssen. Das gilt unabhängig davon, ob das Grundstück ganzjährig oder nur zeitweise genutzt wird.

Was beim Schneeschieben beachtet werden muss, erklärt der Leiter des Ordnungsamtes, Rory Schönfelder.

Was muss alles beräumt werden?
Grundsätzlich sind alle Gehwege und kombinierten Geh- und Radwege von Schnee und Eis freizuhalten. Ebenso Einläufe in Entwässerungsanlagen und Hydranten. Ein Sonderfall besteht im Zusammenhang mit der Müllentsorgung. Dabei muss der Weg von den Mülltonnen bis zur Fahrbahn entsprechend breit von Schnee befreit und gegebenenfalls gestreut sein.

Wie breit muss der geräumte Weg sein?
Die Breite des geräumten Weges richtet sich nach seiner Lage und somit danach, wie stark er genutzt wird. Ein Gehweg in Bahnhofsnähe muss beispielsweise breiter geräumt werden als ein Weg, den nur wenige Personen nutzen. Es muss gewährleistet sein, dass Personen mit Handicap und Eltern mit Kinderwagen den Gehweg jederzeit problemlos passieren können.

Was ist an Parkplätzen und Haltestellen zu berücksichtigen?
Zu Parkplätzen, Parktaschen und an Einmündungen von Straßen müssen Übergänge geschaffen werden, damit der Ein- und Ausstieg in die Fahrzeuge sicher möglich ist. An Haltestellen ist es notwendig, die Gehwege so von Schnee und Eis zu befreien, dass ein gefahrloser Zugang zu den öffentlichen Verkehrsmitteln gewährleistet ist.

Wo soll der Schnee hin?
Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass alle Verkehrsteilnehmer nicht mehr als vermeidbar gefährdet oder behindert werden.

Darf ich bei Eisglätte einfach so streuen?
Grundsätzlich dürfen Wege bei Eisglätte mit abstumpfenden Stoffen wie beispielsweise Sand gestreut werden. Auftauende Streumittel wie Salz dürfen jedoch nur in Ausnahmefällen wie Eisregen verwendet werden, wenn die abstumpfenden Streumittel keine ausreichende Wirkung mehr erzielen.

Muss ich nachts aufstehen, um Schnee und Glätte vor meinem Grundstück zu beseitigen?
Nein! Nach 20 Uhr gefallener Schnee oder entstandene Glätte auf den Wegen sind werktags bis 7 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu entfernen. Zwischen 7 und 20 Uhr müssen gefallener Schnee und Glätte auf den Wegen direkt nach Ende des Schneefalls beseitigt werden.

Was ist mit Eiszapfen und Schnee auf dem Dach?
Die Eigentümer des jeweiligen Gebäudes sind dafür verantwortlich, herabhängende Eiszapfen und Schneelasten auf dem Dach zu entfernen, wenn eine Gefahr für die Sicherheit besteht. Werden diese Gefahrenquellen nicht behoben und muss die Freiwillige Feuerwehr tätig werden, so tragen die Gebäudeeigentümer die Kosten für den Einsatz.

Was passiert, wenn ich mich nicht an die Vorgaben halte?
Verstöße gegen die Pflichten sind Ordnungswidrigkeiten und werden mit Geldbuße geahndet. Es kann auch zu einer zivilrechtlichen Haftung der reinigungspflichtigen Grundstückeigentümer kommen, wenn Verkehrsteilnehmer auf nicht ordnungsgemäß geräumten Wegen zu Schaden kommen.

 

Weitere Informationen zur Gehweg- und Straßenreinigung im Winter stehen im Bernauer Amtsblatt 7/2020 vom 2. November 2020, in der Straßenreinigungssatzung und in der Feuerwehrsatzung der Stadt Bernau bei Berlin (www.bernau.de > Bürgerportal > Rathaus > Ortsrecht > Satzungen und Verordnungen).

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