21.02.2024

4 Fragen an Clemens Pfütz, Wahlleiter der Stadt Bernau

Clemens Pfütz, Wahlleiter der Stadt Bernau

Pressemitteilung 59/2024 der Stadt Bernau

Das Jahr 2024 steht im Zeichen der Wahlen. Für den reibungslosen Ablauf vor Ort ist die Stadt Bernau als Wahlbehörde zuständig. Welche Wahlen anstehen und warum Bürgerinnen und Bürger um Mithilfe gebeten werden, erläutert Bernaus Wahlleiter Clemens Pfütz.

Welche Wahlen erwarten die Bernauerinnen und Bernauer 2024?

In diesem Jahr gibt es zwei große Wahlereignisse: Am 9. Juni findet die Europa- und Kommunalwahl statt. An diesem Tag werden die politischen Vertreter vor Ort, die Stadtverordneten und Ortsvorsteher und die Abgeordneten des Kreistages Barnim gewählt sowie die politischen Vertreter auf europäischer Ebene. Eine weitere Wahl findet im Herbst statt, am 22. September wird der Brandenburger Landtag gewählt. Die Wahlen werden lokal von den Kommunen durchgeführt.

Ist das ein großer Aufwand?

Ja, der Aufwand ist nicht zu unterschätzen, sowohl in der Vorbereitung als auch in der Durchführung. Wahllokale müssen bestimmt werden, Bekanntmachungen sind zu tätigen, Wahlausschüsse müssen gebildet werden. Personell ist die Stadtverwaltung fast zu 100 Prozent im Einsatz. Darüber hinaus werden viele weitere Ehrenamtliche gesucht.

Wie viele Wahlhelfer brauchen wir und was sind ihre Aufgaben?

Wir suchen für die Durchführung fast 500 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Denn wir haben 44 Wahllokale und 15 Briefwahllokale zu besetzen. Dazu brauchen wir Ersatzpersonen, die im Falle von Krankheit am Wahlsonntag einspringen. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer haben ganz unterschiedliche Aufgaben: In den Wahllokalen gibt es die Helfer, die den ordnungsgemäßen Ablauf überwachen, die Wahlberechtigung überprüfen oder die Stimmzettel austeilen. Es gibt Schriftführer (m/w/d), Wahlvorsteher (m/w/d) und die Stellvertreter sowie Beisitzer (m/w/d). Das Auszählen der Stimmen ist abends die Hauptaufgabe, hier geht es um die Ermittlung des Wahlergebnisses.

Ist das Amt ein Ehrenamt und gibt es dafür eine Entlohnung?

Ja, für die ehrenamtliche Tätigkeit gibt es eine Aufwandsentschädigung, das sogenannte Erfrischungsgeld. Die Höhe richtet sich nach der Aufgabe. Für die ganztägige Mitarbeit in einem Wahllokal wird ein Erfrischungsgeld gezahlt in Höhe von mindestens 90 Euro. Davon abweichend für Wahlvorsteher (m/w/d) 125 Euro, für deren Stellvertreter 100 Euro und für Schriftführer (m/w/d) 100 Euro. Außerdem werden Getränke, Obst und Kekse zur Verfügung gestellt.


Wer die Stadt Bernau als Wahlhelferin oder Wahlhelfer unterstützen möchten, kann sich über das Online-Formular auf der städtischen Website bewerben: www.bernau.de/wahlhelfer


 

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