24.03.2011

Bewohnerparkausweise in Bernau laufen ab Straßenverkehrsbehörde bittet um frühe Verlängerung


Bewohnerparkausweise in Bernau laufen ab Straßenverkehrsbehörde bittet um frühe Verlängerung

Die Bewohnerparkausweise für den Innenstadtbereich der Stadt Bernau bei Berlin laufen zum 30. Juni 2011 aus. Um den nahtlosen Übergang zu ermöglichen, bittet die Straßenverkehrsbehörde um frühzeitige Verlängerung.

Wer seinen Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz im Bewohnerparkgebiet der Stadt Bernau bei Berlin hat, kann für sein Fahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn er keinen privaten Stellplatz hat.

Die Bewohnerparkausweise werden befristet für maximal ein Jahr und bis zum 30. Juni 2012 ausgestellt. Der Bewohnerparkausweis kostet 24 Euro für den Zeitraum vom 1. Juli 2011 bis zum 30. Juni 2012. Bei einem kürzeren Zeitraum wird die Gebühr mit 2 Euro pro Monat anteilig, mindestens jedoch 10,20 Euro berechnet.

Nach Erhalt des Bewohnerparkausweises und der zugehörigen Bescheinigung sind die Gebühren fällig und sollen überwiesen werden.

Anträge erhalten Interessierte innerhalb der Öffnungszeiten:

-         direkt in der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim, im Dienstleistungs- und Verwaltungszentrum, Paul-Wunderlich-Haus, Am Markt 1 in 16225 Eberswalde

- oder im Wartebereich der Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde, Jahnstraße 45 in 16321 Bernau bei Berlin.

Die Öffnungszeiten beider Standorte sind:
Montag            geschlossen
Dienstag           9 Uhr bis 18 Uhr; außerdem 18 Uhr bis 20 Uhr nach
                        vorheriger Terminvereinbarung
Mittwoch          geschlossen
Donnerstag       9 Uhr bis 18 Uhr
Freitag              9 Uhr bis 12 Uhr
Sonnabend       9 Uhr bis 12 Uhr

Anwohner können auch das Online-Angebot der Unteren Straßenverkehrsbehörde auf der Internetseite des Landkreises Barnim (www.barnim.de) nutzen.

Zur Antragstellung werden benötigt:

-         der Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I,

-         der Personalausweis und

-         ein Nachweis darüber, dass der Antragsteller über
keine/n Garage/Stellplatz verfügt

Wer selbst nicht Fahrzeughalter/-in ist, muss eine Nutzungserklärung der Fahrzeughalterin oder des Halters vorlegen.

Ein Bewohnerparkausweis berechtigt nicht dazu, sich auf den Parkplätzen mit Parkscheinautomat, Parkplätzen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde hinzustellen. Außerdem haben Ladenbesitzer, Gaststättenpächter, Arbeitnehmer oder Gewerbetreibende mit Firmensitz oder Arbeitsplatz im Bewohnerparkgebiet der Stadt Bernau bei Berlin keinen Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis.

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unteren Straßenverkehrsbehörde unter den Rufnummern 03334 214-1423, -1413, -1414, -1415 gern zur Verfügung.

gez. Marianne Schlestein
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Landkreis Barnim

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