Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes "Feuerwache Ladeburg" an der Bernauer Straße / An der Plantage, OT Ladeburg

Die 8. Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bernau bei Berlin hat auf ihrer 13. Sitzung am 29.01.2026 die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Feuerwache Ladeburg" an der Bernauer Straße / An der Plantage, OT Ladeburg Stand November 2025 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen (Beschlussnummer SVV8/20260129/Ö10.5).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von 0,567 ha. Der Geltungsbereich des Plangebietes gehört zur Gemarkung Ladeburg, Flur 004. Der Geltungsbereich umfasst neben dem Flurstück 2249 Teile der Flurstücke 1779 und 1747. Zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses war das Flurstück 1778 noch nicht geteilt. Zudem sind im Aufstellungsbeschluss noch nicht die Teile der Flurstücke 1779 und 1747 genannt. Diese wurden zur Sicherstellung der Erschließung mit in den Geltungsbereich aufgenommen. Im Norden wird der Geltungsbereich von der Straße An der Plantage, Flurstück 641 begrenzt. Im Osten und Süden wird der Geltungsbereich vom Flurstück 2250 begrenzt. Im Westen wird der Geltungsbereich von der Landesstraße Bernauer Straße, Flurstück 1858, begrenzt, die auf diesem Flurstück hier als Straßenbegleitender Fahrradweg ausgestaltet ist. Der Geltungsbereich ist im Lageplan dargestellt.

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele verfolgt:

  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Feuerwache
  • Sicherung der Erschließung

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §4 Abs. 2 BauGB wird parallel durchgeführt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes "Feuerwache Ladeburg" an der Bernauer Straße / An der Plantage, OT Ladeburg Stand November 2025, einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie die Fachgutachten und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen werden im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit

von Montag, den 15.06.2026
bis Freitag, den 24.07.2026

im Internet unter folgender Adresse für jedermann abrufbar veröffentlicht: https://www.bernau.de/de/rathaus-service/aktuelles/oeffentliche-auslegungen.html. Zusätzlich sind die Unterlagen auch im Geoportal der Stadt Bernau bei Berlin unter folgendem Link einsehbar: https://www.geoportal-bernau.de/auslegungen.php. Des Weiteren sind die Unterlagen im Planungsportal Brandenburg unter https://diplan.brandenburg.de abrufbar.

Parallel werden die oben genannten Unterlagen im Neuen Rathaus der Stadt Bernau bei Berlin, Bürgermeisterstraße 25, im Flurbereich 4. Obergeschoss während der Dienstzeiten (Mo, Mi, Do, Fr 8.00 bis 15.30 Uhr, Di 8.00 Uhr bis 17.30 Uhr) sowie nach telefonischer Vereinbarung unter der Nummer 03338 - 365 192 auch außerhalb dieser Zeiten zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt. Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren.

Die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung mit ausgelegt werden, umfassen den Umweltbericht als Bestandteil der Begründung, bisher zu Umweltthemen abgegebene Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie im Rahmen des Verfahrens erstellte Gutachten.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind, sortiert nach Schutzgütern, in den ausgelegten Unterlagen verfügbar:

Schutzgut Boden
Schutzgut Pflanzen Tiere und Artenschutz
Schutzgut Wasser

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise auf dem elektronischen Wege an folgende E-Mail übermittelt werden: stadtplanung-192@bernau-bei-berlin.de. Alternativ können Stellungnahmen auch per Post an

Stadt Bernau bei Berlin
Stadtplanungsamt
Bürgermeisterstraße 25
16321 Bernau

gerichtet werden oder im Raum 3.17 im Neuen Rathaus Bernau abgegeben werden. Des Weiteren können Stellungnahmen während der o. g. Dienstzeiten im Stadtplanungsamt der Stadt Bernau bei Berlin auch mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Gem. § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht d hat, aber hätte geltend machen können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationenentnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)", welches mit veröffentlicht wird.

André Stahl
Bürgermeister

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