Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bernau bei Berlin „Rettungswache und Gewerbestandort Wandlitzer Chaussee" (vormals: „Rettungswache und Wasserstofftankstelle
Die Stadt Bernau bei Berlin führt für den Entwurf der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes ""Rettungswache und Gewerbestandort Wandlitzer Chaussee" (vormals: „Rettungswache und Wasserstofftankstelle Wandlitzer Chaussee")" Stand Juli 2026 für das Gebiet an der Oranienburger Straße/Wandlitzer Chaussee die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durch (Beschlussnummer SVV8/20260910/Ö11.4).
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird parallel durchgeführt.
Der Änderungsbereich umfasst die Flurstücke 1 (teilweise), 3 und 4 Gemarkung Bernau und liegt gegenüber des Gewerbegebietes Rehberge. Die Flächen befinden sich nördlich der Wandlitzer Chaussee L304 am Übergang zur Oranienburger Straße und der Einmündung zur Johann-Friedrich-A. Borsig-Straße. Das direkte Umfeld des Vorhabengebietes wird durch gewerblich genutzte Flächen im Süden und Osten sowie von Waldflächen im Norden und Westen geprägt. Ein Übersichtsplan ist dieser Bekanntmachung beigefügt.
Der Entwurf der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes Stand Juli 2026, einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie die Fachgutachten und die nach Einschätzung der Stadt Bernau wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen werden für die Dauer von 38 Tagen
von Montag, den 12.10.2026
bis einschließlich Mittwoch den 18.11.2026
im Internet unter folgender Adresse für jedermann abrufbar veröffentlicht: https://www.bernau.de/de/rathaus-service/aktuelles/oeffentliche-auslegungen.html. Zusätzlich sind die Unterlagen auch im Geoportal der Stadt Bernau bei Berlin unter folgendem Link einsehbar: https://www.geoportal-bernau.de/auslegungen.php. Des Weiteren sind die Unterlagen im Planungsportal Brandenburg unter https://diplan.brandenburg.de abrufbar.
Parallel werden die oben genannten Unterlagen im Neuen Rathaus der Stadt Bernau bei Berlin, Bürgermeisterstraße 25, im Flurbereich 4. Obergeschoss während der Dienstzeiten (Mo, Mi, Do, Fr 8.00 bis 15.30 Uhr, Di 8.00 Uhr bis 17.30 Uhr) sowie nach telefonischer Vereinbarung unter der Nummer 03338 - 365 192 auch außerhalb dieser Zeiten zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt. Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren.
Die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung mit ausgelegt werden, umfassen den Umweltbericht als Bestandteil der Begründung, bisher zu Umweltthemen abgegebene Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie im Rahmen des Verfahrens erstellte Gutachten.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind, sortiert nach Schutzgütern, in den ausgelegten Unterlagen verfügbar:
Schutzgut Boden und Fläche
Schutzgut Oberflächen- und Grundwasser
Schutzgut Klima und Luftqualität
Schutzgut Orts -und Landschaftsbild
Biotope und Vegetation
Schutzgut Fauna und Lebensräume
Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise auf dem elektronischen Wege an folgende E-Mail übermittelt werden: stadtplanung-192@bernau-bei-berlin.de. Alternativ können Stellungnahmen auch per Post an
Stadt Bernau bei Berlin
Stadtplanungsamt
Bürgermeisterstraße 25
16321 Bernau
gerichtet werden oder im Raum 3.17 im Neuen Rathaus Bernau abgegeben werden. Des Weiteren können Stellungnahmen während der o. g. Dienstzeiten im Stadtplanungsamt der Stadt Bernau bei Berlin auch mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Gem. § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationenentnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)", welches mit veröffentlicht wird.
André Stahl
Bürgermeister
Downloads
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Anlage 1 Entwurf Planzeichnung Flächennutzungsplan
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Anlage 2 Begründung und Umweltbericht FNP
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Anlage 3 Artenschutzfachbeitrag
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Anlage 4 Bericht faunistische Kartierung
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Anlage 5 Karte faunistische Kartierung
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Anlage 6 Bericht Kartierung Fledermäuse
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Anlage 7 Verkehrstechnische Untersuchung
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Anlage 8 Entwässerungsgutachten inkl. Anlagen
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Anlage 9 Schalltechnische Untersuchung
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Anlage 10 umweltbezogene_Stellungnahmen_B-Plan
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Anlage 11 Standortsuche und Alternativenprüfung