Informationen für Wählende - Wahlberechtigung
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
- Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist (Deutsche oder Deutscher) oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt (Unionsbürgerin oder Unionsbürger),
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- im Wahlgebiet (Landkreis Barnim) den ständigen Wohnsitz hat oder
- sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland hat
sowie - nicht nach § 9 vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Bei Inhaberinnen und Inhabern von Hauptwohnungen und Nebenwohnungen wird der ständige Wohnsitz am Ort der melderechtlichen Hauptwohnung vermutet.