Maßnahme 1: Informationsworkshop „Kindeswohlvorrang im Verwaltungshandeln"

Mitarbeitende der Stadt vertiefen in einem Workshop die zentralen Kinderrechte und deren Bedeutung für das kommunale Verwaltungshandeln.

Mit dem Ziel, dass Mitarbeitende der Bernauer Stadtverwaltung zum Thema Kinderrechte informiert und sensibilisiert werden und im jeweiligen Verwaltungsverfahren geeignete Maßnahmen zur Verwirklichung der Kinderrechte umsetzen können, fand am 9. April 2025 ein eintägiger Informationsworkshop zum Thema Kindeswohlvorrang statt. Referentin war Simone Rieth An der Veranstaltung nahmen 15 Mitarbeitende der Stadtverwaltung teil, darunter sieben Amtsleitungen aus den Bereichen Hauptamt, Amt für Schul-, Sport und Jugendangelegenheiten, Amt für Kindertagesbetreuung, Pressestelle und Ordnungsamt. Ziel des Workshops war es, die Teilnehmenden mit den zentralen Kinderrechten vertraut zu machen und die Bedeutung der UN-Kinderrechtskonvention für das kommunale Verwaltungshandeln zu verdeutlichen.

Inhaltlich wurden die zehn wichtigsten Kinderrechte vorgestellt und ihre konkrete Relevanz für Bernau herausgearbeitet. Die vier Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention, Diskriminierungsverbot, Recht auf Leben und Entwicklung, Vorrang des Kindeswohls und Recht auf Beteiligung, wurden erläutert. Besondere Aufmerksamkeit galt Artikel 3 als Verfahrensregel und Auslegungsleitlinie sowie Artikel 12 zur Berücksichtigung des Kindeswillens.

Anhand von Praxisfällen und moderierter Kleingruppenarbeit wurden die Teilnehmenden angeleitet, zu prüfen, wo in ihren Arbeitsbereichen Kinder und Jugendliche eine Rolle spielen und wie kinderrechtsrelevante Aspekte systematisch in Entscheidungsprozesse einfließen können.

Der Workshop arbeitete zudem konkrete Handlungsfelder und Beispiele heraus, die für die kommunale Praxis relevant sind. Dazu gehörten unter anderem, die Verbesserung der Querungsmöglichkeiten im Straßenraum zur Förderung eigenständiger Mobilität, die Ausstattung von Parks mit Bewegungs- und Verweilangeboten, die Verankerung von Beteiligungspflichten in Gemeindeordnungen, die Einrichtung von Kinder- und Jugendinteressenvertretungen sowie die Schaffung von Anlaufstellen für Kinder.

Methodisch kombinierte der Workshop Impulsvorträge, moderierte Diskussionen und praxisorientierte Fallbearbeitung. Die Teilnehmenden formulierten erste konkrete Überlegungen für die Umsetzung in ihren Fachbereichen und identifizierten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für kinderrechtsrelevante Fragestellungen innerhalb der Verwaltung.

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