06.11.2026
Beanstandung des Beschlusses zur Einführung einer einheitlichen Abwassergebühr
Pressemitteilung 468/2026 der Stadt Bernau bei Berlin
Bernaus Bürgermeister André Stahl muss in seiner Funktion als Hauptverwaltungsbeamter einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung aus der Sitzung vom 14. Oktober 2026 gemäß der Brandenburger Kommunalverfassung beanstanden. Konkret geht es um den Beschluss „Weisung an die Vertreter der Stadt Bernau bei Berlin in der Verbandsversammlung des „WAV Panke/Finow" zur Einführung einer einheitlichen Abwassergebührensatzung".
„Die rechtliche Prüfung hat ergeben, dass die Einführung einer einheitlichen Abwassergebühr rechtswidrig sei. Ein Grund hierfür wäre die erhebliche Preissteigerung bei den zentral angeschlossenen Grundstücken. Die zentral angeschlossenen Haushalte sind die Mehrheit im Gebiet des Wasser- und Abwasserverbandes ‚Panke/Finow' und eine Einführung einer Einheitsgebühr im Jahr 2027 hätte voraussichtlich eine Erhöhung von 18 Prozent der Kosten zur Folge. Zudem darf die Anzahl der dezentral entsorgten Grundstücke im Verbandsgebiet 10 Prozent nicht überschreiten. Im Verbandsgebiet sind es mindestens 17 Prozent. Auch das würde zu einer Gesetzeswidrigkeit führen", erläutert der Bürgermeister.
Über den Sachverhalt wurde bereits der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung informiert, in einem weiteren Schritt werden die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung die Beanstandung samt Erläuterung erhalten. Über den beanstandeten Beschluss müssen die politischen Vertreterinnen und Vertreter in ihrer nächsten Sitzung am 19. November noch einmal befinden.
Nach Informationen des Bürgermeisters, der zugleich ehrenamtlicher Verbandsvorsteher des WAV „Panke/Finow" ist, arbeitet der Verband seit langem an einer Lösung zur Reduzierung der Entsorgungskosten der Kundinnen und Kunden, die nicht an das zentrale Abwassernetz angeschlossen sind. „Ich bin froh, dass sich aufgrund einer geplanten Erneuerung von Strom- und Gasleitungen die Möglichkeit der Erweiterung der zentralen Abwasserentsorgung für Birkenhöhe und Birkholzaue ergibt", so André Stahl.
Aktuell finden die Planungen für den Bau eines neuen Pumpwerkes nahe Birkenhöhe statt. Die Bauarbeiten für die Abwasserüberleitung nach Birkenhöhe werden vermutlich noch in diesem Jahr beginnen und bis ins nächste Jahr laufen. Das Ziel des Verbandes besteht darin, im Jahr 2028 mit der Erschließung von Birkenhöhe zu beginnen. Ab 2029 soll die Abwasserüberleitung von Birkholzaue nach Birkenhöhe erfolgen und auch für diesen Ortsteil der Bau der zentralen Erschließung stattfinden.
Mit Fertigstellung des neuen Pumpwerkes in den etwa nächsten zwei Jahren können zunächst Birkenhöhe und anschließend Birkholzaue über die Baumaßnahme zur Erneuerung der Strom- und Gasleitungen im Bereich Abwasser an das zentrale Abwassernetz angeschlossen werden.
„Die Perspektive, von der dezentralen Entsorgung in Birkenhöhe und Birkholzaue auf eine zentrale Abwasserentsorgung umzustellen, ist eine gute Chance, die Kosten der Entsorgung zu reduzieren", so André Stahl. Seiner Ansicht nach kann eine nachhaltige und rechtssichere Senkung der Gebühren für Grubenbesitzer nur gewährleistet werden, wenn sie an das System der zentralen Entsorgung angeschlossen werden.