Informationen zur Briefwahl
Briefwahlunterlagen
Zur Landratswahl am 19. April 2026 gibt es wieder die Möglichkeit der Briefwahl.
ACHTUNG: Alle Wahlberechtigten, die für die Hauptwahl am 19. April 2026 einen Wahlschein beantragt haben, erhalten automatisch auch für die eventuell stattfindende Stichwahl einen Wahlschein. Ausnahme ist, wenn Sie bei der Antragstellung für die Hauptwahl vermerken, dass Sie für die Stichwahl keinen Wahlschein erhalten wollen. In diesem Fall erhalten Sie die Wahlbenachrichtigung mit dem Wahlschein zurück geschickt, falls Sie den Antrag auf der Wahlbenachrichtigung gestellt haben.
Sie können Ihre Briefwahlunterlagen auf folgenden Wegen beantragen:
1.) QR-Code verwenden
Auf der Vorderseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes befindet sich ein aufgedruckter, personalisierter QR-Code. Mit Ihrem Tablet oder Smartphone können Sie über die Kamerafunktion den QR-Code einlesen. Sie werden zu einer Eingabemaske weitergeleitet und dort zielsicher navigiert. Ihre persönlichen Daten sind bereits hinterlegt. Bitte prüfen Sie diese auf Richtigkeit. Hier können Sie auch eine abweichende Versandadresse eintragen.
2.) Portal www.wahlschein.de nutzen
Auf der Seite werden Sie aufgefordert Ihre persönlichen Daten einzutragen.
3.) per Post
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung gibt es einen Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können. Bitte senden Sie ihn in einem frankierten Umschlag an die Wahlbehörde oder werfen Sie ihn in den Hausbriefkasten der Stadtverwaltung in der Bürgermeisterstraße 25 (Neues Rathaus Bernau).
4.) per E-Mail
Sie können der Wahlbehörde auch eine E-Mail mit Angabe Ihrer persönlichen Daten (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum) senden.
Die beantragten Briefwahlunterlagen werden dann an die von Ihnen angegebene Stelle übersandt.
Briefwahllokal
Die Wahlbehörde der Stadtverwaltung hat im Neuen Rathaus, Zimmer 1.16, Bürgermeisterstraße 25, 16321 Bernau bei Berlin, ein Briefwahllokal eingerichtet. Die Öffnungszeiten sind:
Sollte es wahlberechtigen Personen nicht möglich sein, das Briefwahllokal innerhalb der oben genannten Zeiten aufzusuchen, kann mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Wahlbehörde telefonisch unter 03338 365-123 ein Termin vereinbart werden.
Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert ist, kann sich bei der Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen.