Vorzeitige Beendigung des Volksbegehrens "Bürgernähe erhalten – Kreisreform stoppen"
Die Präsidentin des Landtages Brandenburg hat mit Schreiben vom 1. Februar 2018 darüber informiert, dass die Vertreterinnen und Vertreter des Volksbegehrens „Bürgernähe erhalten – Kreisreform stoppen“ das Anliegen des Volksbegehrens als erfüllt ansehen und somit nicht mehr an der weiteren Durchführung festhalten und dieses zurücknehmen. Der Landtag hat in seiner Sitzung am 31. Januar 2018 beschlossen, dass dem Antrag der Vertreter des Volksbegehrens entsprochen wird. Die weitere Durchführung des Volksbegehrens wurde deshalb aufgehoben.
Gemäß § 69 Abs. 3 Volksabstimmungsgesetz i. V. m. § 17 Abs. 2 Volksbegehrensverfahrensverordnung werden sämtliche Eintragungslisten und Eintragungsscheine unverzüglich durch die Wahlbehörde vernichtet.
auf der Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Bernau bei Berlin am 29. September wurde das Ergebnis der Bürgermeisterstichwahl vom 28. September 2014 einstimmig bestätigt.
Nachstehend finden Sie das endgültige Wahlergebnis.
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