Wärmeplanung
Die Wärmewende ist ein wichtiger Baustein zur Erreichung des Bundesziels bis 2045 treibhausgasneutral zu werden. Mit dem Bundes-Wärmeplanungsgesetz in Verbindung mit der Brandenburgischen Wärmeplanungsverordnung hat die Stadt Bernau die Aufgabe eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung zu erstellen.
Ende Oktober 2024 fiel der Startschuss für die kommunale Wärmeplanung in Bernau. Das heißt, die Stadt Bernau bei Berlin erarbeitet sich jetzt eine strategische Planung zur zukünftigen Wärmeversorgung vor Ort. Bis Ende 2025 sollen die Möglichkeiten der zukünftigen Wärmeversorgung für die Stadt erarbeitet und in einem gesamtstädtischen Plan zusammengefasst werden. Dabei werden Klimaziele ebenso berücksichtigt wie die Anliegen aller Akteure und vor allem der Bürgerinnen und Bürger. Eine tragende Rolle im Planungsprozess werden die Stadtwerke Bernau spielen, da sie durch die Aufgabe der Wärmetransformation eng in die Erarbeitung einer kommunalen Wärmeplanung einzubeziehen sind. Mit der BBH Consulting AG als zuständiges Planungsbüro steht der Stadt Bernau ein kompetenter Partner zur Seite.
Im Rahmen des Erarbeitungsprozesses wird zunächst die aktuelle Wärmeversorgungssituation analysiert. Weiterhin werden die aktuellen und zukünftigen Bedarfe ermittelt und auch die Potenziale erneuerbarer Wärmequellen bewertet. Auf dieser Basis werden unter anderem Eignungsgebiete für zentrale (Wärmnetze) und dezentrale (Einzelversorgung, z. B. Wärmepumpe) Lösungen identifiziert. Anschließend wird eine Umsetzungsstrategie entwickelt. Während des Prozesses sollen alle wichtigen Akteure der Wärmewende an einen Tisch geholt werden, um alle verfügbaren Daten und Planungsstände zu berücksichtigen. So soll sichergestellt werden, dass der zukünftige Wärmeplan den spezifischen Anforderungen und Gegebenheiten Bernaus und der Anwohnenden gerecht wird.
Als eine Grundlage für die Wärmeplanung dienen die Planungen der Stadtwerke Bernau für eine nachhaltige Wärmeversorgung. Unter Moderne Wärme für Bernau finden Sie mehr dazu.
Die Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages über die Kommunalrichtlinie aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) gefördert.
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Projektbezeichnung: KSI: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Bernau bei Berlin
Laufzeit: 1. Dezember 2023 bis 30. November 2025
Projektbetreuung: Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH
Förderkennzeichen: 67K26862
Beteiligung zur Wärmeplanung
Am Freitag, dem 4. April 2025, fand im Bürgersaal des Neuen Rathauses um 16 Uhr die öffentliche Auftaktveranstaltung zur kommunalen Wärmeplanung statt.
Als eine weitere Beteiligungsmöglichkeit für Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger an der kommunalen Wärmeplanung in Bernau wurde von der Klimamanagerin der Stadt zusammen mit dem Planungsbüro am 11. Juni 2025 von 16 bis 18 Uhr eine Bürgersprechstunde angeboten, bei der konkrete Fragen beantwortet und Ideen zur Wärmeversorgung ausgetauscht werden konnten.
Bis Ende des Jahres soll das vorläufige Ergebnis der Wärmeplanung erarbeitet und im Anschluss bei einer weiteren öffentlichen Veranstaltung vorgestellt werden. Es wird dann innerhalb einer Frist die Möglichkeit geben, sich in Form von Stellungnahmen zu der Planung zu äußern.
Wenn Sie konkrete Fragen oder Anregungen haben, können Sie sich an das Klima-, Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagement der Stadtverwaltung wenden: klimamanagement@bernau-bei-berlin.de
Warum wird die kommunale Wärmeplanung durchgeführt?
Es gibt mehrere Gründe, warum die kommunale Wärmeplanung jetzt in Bernau angegangen wird. Klimaschutz ist ein zentraler Aspekt: Deutschland hat sich gesetzlich verpflichtet, bis 2045 klimaneutral zu werden.
Zudem gibt es gesetzliche Vorgaben: Ein neues Bundesgesetz, das Wärmeplanungsgesetz, ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Es verpflichtet alle Städte und Gemeinden in Deutschland, spätestens bis 2028 einen kommunalen Wärmeplan vorzulegen. Größere Städte (über 100.000 Einwohner) müssen sogar schon bis Mitte 2026 fertig sein. In Brandenburg wurde diese Pflicht ebenfalls im Landesrecht umgesetzt – jede Kommune in Brandenburg muss bis Mitte 2028 einen Wärmeplan erstellen. Die Stadt Bernau kommt hierbei also einer gesetzlichen Pflicht nach.
Ein weiterer Grund ist, dass die Wärmeplanung allen Akteuren und Hauseigentümern Orientierung für die Zukunft geben soll. Zum Beispiel sollen im Wärmeplan Potenziale für zentrale Versorgungsgebiete (mit Fernwärme) und dezentral versorgte Gebiete identifiziert werden. Diese Informationen werden auf die Zeitabschnitte 2030, 2035, 2040 und 2045 bezogen. Dadurch wissen Hauseigentümer frühzeitig, welche Lösungen in ihrem Viertel perspektivisch sinnvoll sind.
Was bedeutet die Wärmeplanung für mich als Hauseigentümer oder Mieter?
Für Bürger – ob Hausbesitzer oder Mieter – ist wichtig zu wissen: Die kommunale Wärmeplanung informiert und unterstützt Sie, sie bringt aber keine sofortigen Pflichten mit sich. Der Wärmeplan wird eine Orientierungshilfe sein, welche Optionen Sie am wahrscheinlichsten für Ihr Haus oder Ihre Wohnung haben, um in Zukunft klimafreundlich heizen zu können.
Für Hauseigentümer
Als Hauseigentümer erhalten Sie durch den Wärmeplan Empfehlungen, welche Heizlösungen in Ihrer Lage langfristig wahrscheinlich sinnvoll sind. Zum Beispiel könnte der Plan zeigen, dass in Ihrem Wohngebiet ein Fernwärmenetz geplant oder machbar ist – dann hätten Sie möglicherweise zukünftig die Option, sich daran anzuschließen.
Oder der Plan empfiehlt für Ihr Gebiet eher individuelle dezentrale Lösungen (wie z. B. Wärmepumpen oder Biomasseheizungen), falls ein Wärmenetz weniger sinnvoll ist. Wichtig: Sie behalten die freie Entscheidung, welche Heizung Sie nutzen. Aus der kommunalen Wärmeplanung ergibt sich kein unmittelbarer Anschluss- oder Benutzungszwang. Niemand wird Sie zwingen, Ihr funktionierendes Heizsystem abzuschalten oder zwangsweise ans Fernwärmenetz anzuschließen. Hierzu müsste eine gesonderte Satzung von der Stadtverordnetenversammlung erlassen werden. Gleichzeitig gibt der kommunale Wärmeplan nur eine Planungsrichtung auf Baublockebene vor. Aus dem Plan ergibt sich noch kein Anschluss auf einen Fernwärmeanschluss für einzelne Gebäude.
Konkrete Vorgaben aus anderen Gesetzen müssen Sie natürlich beachten – zum Beispiel schreibt das aktuelle Gebäudeenergiegesetz (GEG) für neue Heizungen einen Mindestanteil an erneuerbaren Energien vor. Aber solche technischen Anforderungen (z.B. die „65 % Regel" ab 2028) gelten unabhängig vom Wärmeplan bundesweit. Die Wärmeplanung soll Ihnen helfen, diese Vorgaben bestmöglich umzusetzen. Als Hinweis ist noch hinzuzufügen, dass die aktuelle Bundesregierung das GEG zudem in der neuen Legislaturperiode (ab dem Jahr 2025) überarbeitet will.
Für Mieter
Als Mieter müssen Sie im Rahmen der Wärmeplanung nichts selbst unternehmen. Die Planung richtet sich hauptsächlich an die Kommune, Versorger und die Eigentümer der Gebäude. Wenn Sie zur Miete wohnen, bedeutet das Thema für Sie vor allem, dass Ihre Vermieter in den kommenden Jahren überlegen, wie die Heizung des Gebäudes zukunftsfähig gemacht wird. Größere Änderungen (z.B. Umbau der Heizungsanlage oder Anschluss an ein Wärmenetz) würde der Eigentümer durchführen und würde Sie als Mieter informieren. Falls Ihr Haus an ein neues Wärmenetz angeschlossen werden soll oder eine neue Heizung eingebaut wird, geschieht das mit Vorankündigung und oft mit Fördermitteln, um die Kosten sozial verträglich zu halten.
Muss ich meine Heizung umrüsten oder austauschen?
Nein, Sie müssen jetzt nicht sofort Ihre Heizung umrüsten. Weder die Stadt noch das Land werden Ihnen aufgrund der Wärmeplanung vorschreiben, Ihre bestehende Heizung auszutauschen. Die Erstellung des Wärmeplans ändert erst einmal nichts an Ihrer aktuellen Heizsituation. Sie können Ihre vorhandene Öl- oder Gasheizung weiterhin nutzen, solange sie funktioniert und den allgemeinen Gesetzen entspricht. Es gibt keinen unmittelbaren Austauschzwang im Rahmen der Wärmeplanung.
Allerdings gibt es unabhängig davon bundesweite Regeln für Heizungen, die Sie beachten sollten: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – oft auch „Heizungsgesetz" genannt – schreibt schrittweise vor, dass neu eingebaute Heizungen mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen müssen. Diese Regel greift auch für bestehende Gebäude spätestens ab Mitte 2028 bundesweit. Praktisch heißt das: Wenn Ihre alte Heizung z.B. 2029 kaputtgeht und Sie eine neue einbauen, muss die neue Anlage größtenteils mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Dies kann beispielsweise über eine Wärmepumpe, Pelletheizung oder ein Anschluss an ein grünes Fernwärmenetz erfolgen. Aber: Solange Ihre aktuelle Heizung läuft und die Vorschriften einhält, müssen Sie sie nicht austauschen. Es gibt nur die bestehende Austauschpflicht für sehr alte Heizkessel (älter als 30 Jahre), für dies es auch Ausnahmen gibt und die schon lange im Gesetz steht. Daran ändert die Wärmeplanung nichts.
Sie müssen also jetzt nichts tun. Die Entscheidung für oder gegen ein neues Heizungssystem können Sie in Ruhe treffen, wenn die Zeit gekommen ist. Bis dahin müssen Sie Ihre bestehende Heizung nicht vorsorglich ersetzen, solange sie funktioniert. Und wenn Sie freiwillig auf ein klimafreundliches System wechseln möchten, können Sie das natürlich jederzeit tun – dann profitieren Sie von Fördermitteln (siehe nächste Frage).
Gibt es Förderungen für klimafreundliche Heizungen?
Es gibt umfangreiche Förderprogramme vom Bund, die Bürger bei der Umstellung auf klimafreundliche Heizsysteme finanziell unterstützen. Die Bundesregierung hat beispielsweise die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) aufgelegt, die den Heizungstausch attraktiv machen soll. Neben dem Heizungstausch werden auch andere Maßnahmen gefördert, etwa die Wärmedämmung, der Einbau moderner Thermostate oder Solarthermie-Anlagen auf dem Dach für Warmwasser und Heizungsunterstützung. Viele dieser Förderungen können kombiniert werden. Zuständig sind vor allem das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), wo die Anträge gestellt werden können. Einen Überblick bietet z. B. das Bundeswirtschaftsministerium auf seiner Website oder die KfW-Förderseiten.
Zudem gibt es Beratungsangebote: Die Verbraucherzentrale Brandenburg unterstützt zusätzlich mit individuellen Energieberatungen, um herauszufinden, welche Heizlösung und welche Förderung für Ihren Fall passt.