17.03.2020
Land beschließt Rechtsverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie
Das öffentliche Leben im Land Brandenburg wird zur Eindämmung des neuartigen Corona-Virus vorerst bis zum 19. April weiter eingeschränkt. Das Kabinett unter Vorsitz von Ministerpräsident Dietmar Woidke beschloss dazu die angekündigte Rechtsverordnung. Diese regelt unter anderem, welche Geschäfte und Einrichtungen weiterhin offengehalten und welche bis einschließlich 19. April geschlossen werden müssen.