03.04.2020

Brandenburgische Verordnung zu Corona bleibt bis 19. April in Kraft

Weit und breit keine Menschenseele ... erholsam und gesund. (Foto: Pressestelle/au)

Um der Lage in der Corona-Epidemie Rechnung zu tragen und die Zahl der Neuinfektionen zu senken, hat die Brandenburgische Landesregierung die zunächst bis 5. April geltende Rechtsverordnung bis Sonntag, den 19. April verlängert. Parallel dazu legte das Land einen Bußgeld-Katalog fest, der genau regelt, wie welche Übertretungen geahndet werden.

Bis zu 25.000 Euro teuer kann es demnach werden, wenn man als Betreiber eine Sportstätte seine Pforten vor dem 19. April wieder öffnet - im Wiederholungsfall. Aber auch die etwas „preiswerteren“ Strafen können durchaus noch schmerzen: etwa wenn man einen gesperrten Spielplatz trotzdem besucht oder leider auch, wenn man sich mit mehr als einer haushaltsfremden Person im Park aufhält oder den Mindestabstand nicht einhält.

Diese Beispiele zeigen, worauf es bei der Eindämmung der Epidemie ankommt: Keine Gruppenbildung mitmachen (erst recht nicht initiieren), den Aufenthalt im Freien auf das Nötigste reduzieren und vor allem das Eineinhalb-Meter-Abstandsgebot einhalten sind die wichtigsten Regeln, auf die es ankommt. Ausnahmen gelten bei wichtigen Besorgungen und Terminen sowie Bewegung an der frischen Luft (Die Bestimmungen und Bußgelder im Einzelnen).

„In dieser Situation hat jeder Verständnis, dass der Einzelne die eigenen Wände auch mal verlassen und frische Luft schnappen muss. Machen Sie das auch, aber suchen Sie dafür derzeit bitte vor allem weite Bereiche oder etwas einsamere Orte auf und nicht gerade die engste Straße“, so Bürgermeister André Stahl.

Natürlich kann es dennoch vorkommen, von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Ordnungsämtern oder der Polizei angesprochen oder angehalten zu werden, insbesondere, wenn man Teil einer unübersichtlichen Situation im öffentlichen Raum ist, bei der es zu Kontakten kommen könnte. Aber auch hier gilt, wie stets in diesen Wochen: Ruhe bewahren, bei eventuellem Fehlverhalten Einsicht zeigen und vor allem nicht zwei Mal denselben Fehler machen … je eher es, dank der einschneidenden Maßnahmen, gelingt, die Ausbreitung des Corona-Virus entscheidend zu senken, desto eher ist eine schrittweise Rückkehr zum früheren Leben möglich.

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