Fördermittel
Die Stadt Bernau bei Berlin stellt jedes Jahr finanzielle Mittel zur Unterstützung der in der Stadt Bernau tätigen Vereinen, Vereinigungen etc. zur Verfügung.
Es besteht die Möglichkeit, in den Bereichen Kunst und Kultur, Jugend und Soziales sowie Sport gemäß der geltenden Richtlinien der Stadt Bernau bei Berlin einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zu stellen und ggfs. eine finanzielle Unterstützung in Form einer Zuwendung zu erhalten.
Die geltenden Richtlinien zu den einzelnen Bereichen finden Sie hier:
- Richtlinie zur Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen in den Bereichen Jugend und Soziales
- Richtlinie zur Förderung von Kunst und Kultur
- Richtlinie zur Förderung der Sportvereinsarbeit
Für die Beantragnung einer Zuwendung sind folgende Formulare zu verwenden:
Bitte beachten Sie, dass die Einreichungsfrist der Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für das Haushaltsjahr 2024 mit Ablauf des 31.10.2023 endet (ausgenommen: Kleinprojekte sowie investive Maßnahmen).
Hinweis: Bitte nutzen Sie zur Übersendung Ihres Antrages nicht den auf dem Antrag befindlichen Faxanschluss, dieser ist nicht mehr aktiv.
Im Rahmen der Abrechnung gewährter Zuwendungen nutzen Sie bitte die folgenden Formulare:
Bitte beachten Sie, dass die Abrechnung der gewährten Zuwendungen aus dem Haushaltsjahr 2022 bis zum 31.03.2023 einzureichen ist (soweit im Zuwendungsbescheid nicht anders bestimmt).
Weitere Formulare:
HINWEIS
Im Umgang mit Zuwendungen (Antragstellung, Abrechnung etc.) sind zwingend die vorgegebenen Formulare der Stadt Bernau bei Berlin zu nutzen. Diese Formulare sind vollständig und korrekt auszufüllen und dürfen nicht abgeändert werden (weder etwas weglassen, noch etwas hinzufügen).