Einwohnermeldeamt
Neues RathausBürgermeisterstraße 2516321 Bernau bei Berlin
Telefon: | 03338 365-259 |
Das Einwohnermeldeamt bietet hier folgende Dienstleistungen an:
Personalausweis
Der Personalausweis kann im Einwohnermeldeamt der Stadt Bernau bei Berlin beantragt werden. Antragssteller müssen hierfür persönlich erscheinen.
Verlust der Personaldokumente
Hier können Sie den Verlust Ihrer Personaldokumente vorab melden.
Für den Abschluss der Meldung zum Verlust der Unterlagen ist es notwendig sich bei Ihrem Einwohnermeldeamt persönlich vorzustellen.
Der Reisepass kann im Einwohnermeldeamt der Stadt Bernau bei Berlin beantragt werden. Antragssteller müssen hierfür persönlich erscheinen.
Bitte beachten Sie, dass ab 1. Januar 2024 der Kinderreisepass abgeschafft und durch einen elektronischen Pass mit längerer Gültigkeitsdauer ersetzt wird.
Wer mit dem Kind verreisen möchte, braucht in der Regel einen Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass – letzterer wird jedoch ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr ausgestellt.
Zuwendung anlässlich der Geburt eines Kindes
Meldebescheinigung
Eine einfache Meldebescheinigung kann hier online beantragt werden.
Eine erweiterte Meldebescheinigung kann hier online beantragt werden.
Ergänzender Hinweis: In bestimmten Fällen, d.h. zur Vorlage für folgende öffentliche Stellen, sind Meldebescheinigungen grundsätzlich gebührenfrei: Jugendamt (z.B. BaföG, Elterngeld), Rentenversicherung, Jobcenter und Grundsicherungsamt. Hierfür ist allerdings die persönliche Vorsprache im Einwohnermeldewesen erforderlich. Anderenfalls, d.h. bei einer Online-Beantragung der Meldebescheinigung über OLAV, fallen aus technisch-organisatorischen Gründen die üblichen Gebühren in Höhe von 5,- € an.
Hier finden Sie alles zum Thema Nebenwohnungen:
Wenn Sie die Nebenwohnung ABMELDEN wollen, kann dies hier online gemeldet werden.
Wenn Sie die Nebenwohnung ANMELDEN wollen, kann dies hier online gemeldet werden.
Wenn die Nebenwohnung zur Hauptwohnung wird, kann dies hier online gemeldet werden. ("Statuswechsel" vornehmen)
Zuzug in die Stadt Bernau bei Berlin
Das Meldegesetz schreibt vor, im Falle eines Zuzugs innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt persönlich zu erscheinen und die neue Adresse zu melden. Ist dies aus verschiedenen Gründen nicht möglich, kann die neue Adresse vorläufig per Voranmeldung mitgeteilt werden. Die Voranmeldung eines Zuzugs können Sie hier online erledigen.
Wohnungsgeberbescheinigung
Führungszeugnis
Ein Antrag auf Ausstellung eines einfachen Führungszeugnisses kann hier gestellt werden.
Seit dem 1. September 2014 besteht zudem die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen:
www.fuehrungszeugnis.bund.de.
Auskunfts- und Übermittlungssperren
Auskunfts- und Übermittlungssperren beziehen sich auf die Herausgabe von personenbezogenen Daten an Dritte. Näheres regelt dazu das Bundesmeldegesetz (BMG). Es unterscheidet Auskunfts- und Übermittlungssperren wie folgt:
Auskunftssperre
Diese kann beantragt werden, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann. (nach § 51 Abs. 1 BMG). Für die Auskunftssperre ist eine Begründung erforderlich.
Übermittlungssperre
Diese bezieht sich auf die Weitergabe von Daten an Dritte, wie etwa Religionsgesellschaften (§ 42 Abs. 3 S. 2 BMG), Parteien (§ 50 Abs. 1 u. 5 BMG), bei Alters- und Ehejubiläen (§ 50 Abs. 2 u. 5 BMG), Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 3 u. 5 BMG) und das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (§ 36 Abs. 2 BMG sowie § 58c Soldatengesetz). Für die Übermittlungssperre ist keine Begründung erforderlich.
Auskunftssperre online beantragen:
Eine Auskunftssperre kann hier online beantragt werden.
Übermittlungssperre online beantragen:
Eine Übermittlungssperre kann hier online beantragt werden.