Eheschließung
Kontakt
Standesamt
Bürgermeisterstraße 25
16321 Bernau bei Berlin
Telefon: 03338 365-260
Folgende Unterlagen werden für die Beantragung einer Eheschließung/Lebenspartnerschaft benötigt
- ein Personalausweis oder Reisepass
- eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (keine Geburts- oder Abstammungsurkunde), erhältlich in den jeweiligen Geburtsstandesämtern (muss schriftlich oder durch Vorsprache angefordert werden)
- eine erweiterte Meldebescheinigung, die maximal 14 Tage alt ist (wenn Wohnsitz nicht in Bernau bei Berlin ist)
- bei geschiedenen Partnern: die Eheurkunde der letzten Ehe mit dem dazugehörigen rechtskräftigen Scheidungsurteil (Original), alternativ einen aktuellen beglaubigten Ausdruck des Eheregisters/Lebenspartnerschaftsregisters
- bei verwitweten Partnern: die Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe/Lebenspartnerschaft und die Sterbeurkunde (Original), alternativ einen aktuellen beglaubigten Ausdruck des Eheregisters/Lebenspartnerschaftsregisters
- nach Aufhebung einer (gleichgeschlechtlichen) Lebenspartnerschaftsurkunde: Beschluss über die Aufhebung mit Rechtskraftbescheinigung, alternativ einen aktuellen beglaubigten Ausdruck des Eheregisters/Lebenspartnerschaftsregisters
- bei gemeinsamen Kindern (auch volljährig): die Geburtsurkunde der Kinder im Original
- bei gemeinsamer Sorge für die Kinder: die Sorgerechtserklärung des Jugendamtes
Oben genannte Dokumente sind im Original vorzulegen. Ausländische Dokumente sind zusätzlich durch einen in Deutschland vereidigten/für deutsche Gerichte zugelassenen Dolmetscher zu übersetzen. Außerdem kann die Anbringung einer Apostille oder Legalisation erforderlich sein. Darüber hinaus sind gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich. Daher ist grundsätzlich bei Beteiligung mit anderen Staaten die Beratung durch das Standesamt zu empfehlen.
Bei nicht ausreichenden Deutschkenntnissen ist zudem ein Dolmetscher erforderlich.
Generell gilt: Wenn nur ein Partner zur Anmeldung der Eheschließung im Standesamt vorsprechen kann, wird vom fehlenden Partner eine Ausweiskopie und eine Vollmacht benötigt.