Bescheinigungen nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) für Wohnungseigentümer
Für das Bauvorhaben Panke-Bogen im Sanierungsgebiet Pankepark in Bernau bei Berlin können gemäß der abgeschlossenen Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarungen der Stadt Bernau bei Berlin mit dem Bauträgerunternehmen die Bescheinigungen für die Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen für Herstellungs- oder Anschaffungskosten nach § 7h EStG beantragt werden.
Grundlage der Prüfung der Anträge und Unterlagen sowie die Ausstellung der Bescheinigungen sind die Brandenburgischen Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung der §§ 7h, 10f und 11a des Einkommensteuergesetzes vom 2. August 2017 (ABl./17, [Nr. 34], S.736).
Zur Beantragung einer Bescheinigung benutzen Sie bitte folgendes Formular:
- Antrag auf Bescheinigung
- Informationsblatt zum Antrag
- Informationsblatt zum Datenschutz nach Art. 13 DSGVO
Weitere Informationen zur Bescheinigungsrichtlinie finden Sie unter https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/beschestg2017
Gebührenpflicht:
Die abschließende Ausstellung der Bescheinigung durch die Stadt Bernau bei Berlin ist gemäß Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bernau bei Berlin (3. Ä-VerwGebS) vom 30. November 2017 gebührenpflichtig.