Sonntagsverkaufsverordnung für 2025
Die Regelung des § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (BbgLöG) bietet die Möglichkeit, Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen an jährlich höchstens fünf Sonn- oder Feiertagen zu öffnen.
Gemäß Punkt 2.1.4 der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des § 5 Absatz 1 bis 3 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (VV BbgLöG) sollen vor dem Erlass der ordnungsbehördlichen Verordnung im Interesse einer sachgemäßen und einheitlichen Handhabung der Einzelhandelsverband, die Gewerkschaften, die zuständige Industrie- und Handelskammer sowie die Kirchen schriftlich angehört werden. Die Ergebnisse der Anhörung sind auf der Homepage der Gemeinde zu veröffentlichen.
Downloads
-
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen in der Stadt Bernau bei Berlin 2025 (Sonntagsverkaufsverordnung 2025 – SonntagsVVO 2025)
-
Sonntagsverkauf 2025 - Stellungnahme Handelsverband Berlin-Brandenburg 2.pdf
-
Sonntagsverkauf 2025 - Stellungnahme Handelsverband Berlin-Brandenburg.pdf
-
Sonntagsverkauf 2025 - Stellungnahme IHK Ostbrandenburg.pdf
-
Sonntagsverkauf 2025 - Stellungnahme Kath. Kirchengemeinde.pdf
-
Sonntagsverkauf 2025 - Stellungnahme verdi.pdf