10.05.2021

Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz vor der Einschleppung des Erregers der Geflügelpest

AMTLICHE  BEKANNTMACHUNG  DES  LANDKREISES  BARNIM

An alle Geflügelhalter im Landkreis Barnim

TIERSEUCHENALLGEMEINVERFÜGUNG
Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz vor der Einschleppung des Erregers der Geflügelpest – Subtyp H5 – in Hausgeflügelbestände vom 10. Dezember 2020

Die auf der Grundlage einer Risikobewertung zur Vermeidung der Ein- oder Verschleppung des Geflügelpesterregers durch Wildvögel in Hausgeflügelbestände festgelegten Risikogebiete im Landkreis Barnim und die getroffenen Anordnungen werden mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Hinweis:
Germäß § 3 Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) haben weiterhin alle Geflügelhalter sicherzustellen, dass
- Geflügel nur an Stellen gefüttert wird, die für wildlebende Vögel nicht zugänglich sind,
- Geflügel nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt wird und
- Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

Der komplette Text der Tierseuchenallgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises Barnim unter www.barnim.de sowie in den Amtsverwaltungen der Städte und Gemeinden einsehbar.

Eberswalde, den 6. Mai 2021

gez. Daniel Kurth
Landrat

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